Liefer- und Verkaufsbedingungen der DEMO Pharmaceuticals GmbH

1. Geltungsbereich

a. Der Geltungsbereich dieser Liefer- und Verkaufsbedingungen erstreckt sich auf Kaufverträge, die zwischen DEMO und Käufern bezüglich der pharmazeutischen Produkte von DEMO abgeschlossen werden.

b. Diese Liefer- und Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich im unternehmerischen Geschäftsverkehr. Entgegenstehende AGB des Käufers entfalten keine Geltung, es sei denn, DEMO stimmt schriftlich ihrer Geltung zu.

c. Diese Liefer- und Verkaufsbedingungen gelten auch, wenn DEMO in Kenntnis entgegenstehender AGBs des Käufers die Lieferung vorbehaltlos ausführt.

2. Versendung, Mindestbestellwert

a. Bestellungen werden erst ab einem Bestellwert von EUR 150,00 netto frei Haus ausgeliefert. Bestellungen unter diesem Wert werden mit 15 Euro Lieferkosten verrechnet.

b. Bei dringenden Lieferungen zum nächsten Tag muss der Kunde eine Gebühr von EUR 50,00 tragen. Lieferungen zum Wochenende sind nicht möglich.

3. Angebot, Auftragsannahme und Vertragsschluss

a. Angebote sind stets freibleibend. Vertragsvereinbarungen kommen erst durch unsere Auftragsbestätigung oder -ausführung zustande.

b. Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

c. Jede Änderung des Kaufvertrages bedarf der Schriftform.

4. Verwendung in Krankenhäusern

a. Die Lieferung von Arzneimitteln zur Verwendung in Krankenhäusern erfolgt ausschließlich an Versorgungsapotheken und Krankenhausapotheken im Rahmen der Versorgungsverträge nach § 14 Abs. 6 ApoG.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

a. Es gelten die Preise laut aktuellem Angebot zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

b. Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug zu begleichen.

6. Lieferung und Gefahrübergang

a. Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers ab Versandort.

b. DEMO ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen, soweit dies für den Käufer zumutbar ist.

7. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der DEMO Pharmaceuticals GmbH.

8. Reklamationen und Gewährleistung

a. Mängel sind unverzüglich nach Eingang der Ware schriftlich anzuzeigen.

b. Arzneimittel können nur zurückgenommen werden, wenn sie den gesetzlichen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Rücknahme entsprechen.

9. Haftung

DEMO haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln entstanden sind.

10. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist München.


Stand: 2025 | Demo Pharmaceuticals GmbH